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Nicht immer, aber häufig kann es Sinn machen, Business-Projekte bezüglich einer Unternehmensgründung gemeinschaftlich in Angriff zu nehmen. Eine Gemeinschaftsgründung kann dann zu zweit oder mit weiteren Personen erfolgen, wobei genau bedacht werden muss, welche Geschäftspartner letztendlich wie an den Einnahmen beteiligt werden sollen. Auch muss man abwägen können, wo Streitigkeiten auftauchen können und wie das vertraglich geregelt wird. Dieser Artikel soll zunächst aber die Vorteile einer Gemeinschaftsgründung beleuchten.

Mehr Potenziale durch Gemeinschaftsgründung

Der erste Vorteil, der sich durch eine Gemeinschaftsgründung ergibt ist, dass die Gesellschafter beziehungsweise Partner sich ergänzen. Das betrifft die fachliche Seite, weil die unterschiedlichen Stärken und Schwächen ausgeglichen werden können, und Sinn macht es auch deshalb, weil die Summe der Kundenkontakte erhöht werden kann. Beispielsweise kann sich ein Gesellschafter auf das Handwerkliche konzentrieren und der andere Partner auf die kaufmännischen Aktivitäten.

Wenn zwei Gesellschafter sich ergänzen, können geschäftliche Risiken halbiert werden – schließlich sehen vier Augen bekanntlich mehr als zwei. Außerdem haben beide Partner die Möglichkeit, sich gegenseitig zu vertreten, was wiederum für mehr Produktivität sorgen kann. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass es leichter fällt, Projekte zu finanzieren, da beide Seiten Eigenkapital aufbringen können – so ist auch die Chance viel höher, von Kreditinstituten finanzielle Mittel zu bekommen, denn Banken vertrauen zwei Gesellschaftern mehr als nur einem.

Gemeinschaftsgründung mit organisierter Arbeitsteilung

Wichtig bei einer Gemeinschaftsgründung ist weiterhin, dass ein genauer Plan erstellt wird, auf dem ersichtlich ist, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Dadurch wird eine chaotische Arbeitsweise vermieden. Durch eine sinnvolle Aufgabenverteilung wird ebenso verhindert, in Streit zu geraten, was für ein Unternehmen im Extremfall das Aus bedeuten kann. Auf jeden Fall muss bei einer Gemeinschaftsgründung der Wille zur Zusammenarbeit vorhanden sein – das ist die grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung. Und der Wille zur Zusammenarbeit fängt schon bei und vor der Gründung an, denn es gilt, bereits das Unternehmenskonzept gemeinsam aufzustellen.

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